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BGBl. Nr. 687/1995

kundgemacht 17.10.1995 RIS↗
687. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bosnien-Herzegowina über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bosnien-Herzegowina über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen
Kundmachung BGBl. Nr. 687/1995× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosnien-Herzegowina) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.11.1995 · idF BGBl. Nr. 687/1995 Anl. 1↗RIS↗

Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten

Zl. 280.24.01/16-IV.2/95

Verbalnote

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Republik Bosnien-Herezgowina seine Hochachtung und beehrt sich, der Republik Bosnien-Herzegowina den Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bosnien-Herzegowina über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut hat:

Anmerkung, es folgen die Artikel eins bis 7)

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diesen Anlaß, der Botschaft der Republik Bosnien-Herzegowina die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 23. August 1995

An die Botschaft der Republik

Bosnien-Herzegowina

Wien

(Übersetzung)

Botschaft der Republik

Bosnien-Herzegowina

Zl. ADZ-2264-2/95

Verbalnote

Die Botschaft der Republik Bosnien-Herzegowina entbietet dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich ihre Hochachtung und beehrt sich den Empfang seiner Note Zl. 280.24.01/16-IV.2/95 vom 23. August 1995 zu bestätigen, die wie folgt lautet:

„Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft ..... (es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote) ... Botschaft der Republik Bosnien-Herezgowina die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.“

Die Botschaft der Republik Bosnien-Herzegowina benützt diese Gelegenheit, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 23. August 1995

L. S.

An das Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten

der Republik Österreich

Wien