BGBl. Nr. 690/1995
690. Verordnung: Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Leiter im Gesundheitsmanagement“ und „Akademisch geprüfte Leiterin im Gesundheitsmanagement“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Leiter im Gesundheitsmanagement“ und „Akademisch geprüfte Leiterin im Gesundheitsmanagement“
Änderungen durch diese Kundmachung
Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Leiter im Gesundheitsmanagement“ und „Akademisch geprüfte Leiterin im Gesundheitsmanagement“
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