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BGBl. Nr. 691/1995

kundgemacht 17.10.1995
691. Kundmachung: Aufhebung des § 2 Abs. 5 und 6 der Gewerbeordnung 1994 sowie Abs. 6 der Anlage 2 zur Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Gewerbeordnung 1973 wiederverlautbart wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 2 Abs. 5 und 6 der Gewerbeordnung 1994 sowie Abs. 6 der Anlage 2 zur Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Gewerbeordnung 1973 wiederverlautbart wird, durch den Verfassungsgerichtshof
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Änderungen durch diese Kundmachung

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) 1