BGBl. Nr. 70/1995
70. Verordnung: Festsetzung eines Höchstzinssatzes für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Höchstzinssatzverordnung
neu
§ 5neu
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