BGBl. Nr. 712/1995
712. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz, der Slowakischen Republik, Schwedens und Belgiens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Ausnahme bestimmter Verpackungen vom Falltest gemäß Rn. 3552(2)
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER FÜR DAS ADR ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE DER SCHWEIZ, DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK, SCHWEDENS UND BELGIENS UND DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH NACH RN. 2010 UND 10602 DES ADR BETREFFEND DIE AUSNAHME BESTIMMTER VERPACKUNGEN VOM FALLTEST GEMÄSS RN. 3552(2)
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Ausnahme bestimmter Verpackungen vom Falltest gem. Rn. 3552(2)
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