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BGBl. Nr. 71/1995

kundgemacht 20.01.1995
71. Verordnung: Festsetzung von Endterminen für Schadenserhebungen als Grundlage für eine finanzielle Hilfe des Bundes aus Anlaß der Nuklearkatastrophe in Tschernobyl an die Geschädigten in der Milchwirtschaft
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festsetzung von Endterminen für Schadenserhebungen als Grundlage für eine finanzielle Hilfe des Bundes aus Anlaß der Nuklearkatastrophe in Tschernobyl an die Geschädigten in der Milchwirtschaft
Kundmachung BGBl. Nr. 71/1995× zu Finanzielle Hilfe aus Anlaß der Nuklearkatastrophe in Tschernobyl an die Geschädigten in der Milchwirtschaft×

Änderungen durch diese Kundmachung

Finanzielle Hilfe aus Anlaß der Nuklearkatastrophe in Tschernobyl an die Geschädigten in der Milchwirtschaft neu
§ 2neu

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