BGBl. Nr. 745/1995
745. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens und die Erleichterung seiner Anwendung
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens und die Erleichterung seiner Anwendung
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel römisch elf
(Zu Artikel 17 des Übereinkommens)
Zugleich mit der Entscheidung nach Artikel 17 des Übereinkommens wird der ersuchte Vertragsstaat auch über die Zulässigkeit der Weiterlieferung an den dritten Staat entscheiden; er wird diese Entscheidung allen beteiligten Staaten bekanntgeben.