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BGBl. Nr. 759/1995

kundgemacht 21.11.1995 RIS↗
759. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich samt Anlagen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Kundmachung BGBl. Nr. 759/1995× zu Abkommen zwischen Österreich und Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zwischen Österreich und Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich neu § 0↗RIS↗
Art. 7neu
in Kraft ab 01.01.1996 · idF BGBl. Nr. 759/1995 Art. 7↗RIS↗

Artikel 7

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Monat in Kraft, in welchem die beiden Vertragsstaaten einander schriftlich auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, daß die jeweiligen innerstaatlichen Erfordernisse für das Inkrafttreten erfüllt sind.