BGBl. Nr. 769/1995
769. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
Artikel 10
Die Vertragsparteien erkennen die Nützlichkeit und Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an den bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen an.