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BGBl. Nr. 789/1995

kundgemacht 06.12.1995
789. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)
Kundmachung BGBl. Nr. 789/1995×

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