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BGBl. Nr. 791/1995

kundgemacht 06.12.1995
791. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Dänemark und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von neuen oder gebrauchten und nicht beschädigten Batterien
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Dänemark und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von neuen oder gebrauchten und nicht beschädigten Batterien
Kundmachung BGBl. Nr. 791/1995× zu ADR - Beförderung von Batterien (neu o. gebraucht u. nicht beschäd.)

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Batterien (neu o. gebraucht u. nicht beschäd.) neu