BGBl. Nr. 793/1995
793. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Dänemarks und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder den anderen Ziffern der Klasse 9 zugeordnet werden können
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Dänemarks und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder den anderen Ziffern der Klasse 9 zugeordnet werden können
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe
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Art. 1neu
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