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BGBl. Nr. 841/1995

kundgemacht 21.12.1995
841. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Belgiens, Dänemarks sowie Norwegens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von Abfällen und festen Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Belgiens, Dänemarks sowie Norwegens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von Abfällen und festen Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten
Kundmachung BGBl. Nr. 841/1995× zu ADR - Beförderung von Abfällen und festen Rückständen

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Abfällen und festen Rückständen neu