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BGBl. Nr. 842/1995

kundgemacht 21.12.1995
842. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Belgien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Freistellung von Kupfersulfat, fest, von den Beförderungsvorschriften des ADR
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Belgien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Freistellung von Kupfersulfat, fest, von den Beförderungsvorschriften des ADR
Kundmachung BGBl. Nr. 842/1995× zu ADR - Freistellung von Kupfersulfat von Beförderungsvorschriften

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Freistellung von Kupfersulfat von Beförderungsvorschriften neu