BGBl. Nr. 87/1995
87. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Feststellung der Eignung zum Berufsoffizier der Verwendungsgruppe H 2
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Verordnung betreffend die Feststellung der Eignung zum Berufsoffizier der Verwendungsgruppe H 2 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
V über die Eignung zum Berufsoffizier der VwGr. H 2
2
§ 2geändert
lädt …
§ 3geändert
lädt …