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BGBl. Nr. 87/1995

kundgemacht 31.01.1995
87. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Feststellung der Eignung zum Berufsoffizier der Verwendungsgruppe H 2
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Verordnung betreffend die Feststellung der Eignung zum Berufsoffizier der Verwendungsgruppe H 2 geändert wird
Kundmachung BGBl. Nr. 87/1995× zu V über die Eignung zum Berufsoffizier der VwGr. H 2

Änderungen durch diese Kundmachung

V über die Eignung zum Berufsoffizier der VwGr. H 2 2