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BGBl. Nr. 92/1995

kundgemacht 03.02.1995
92. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Frankreich und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von gebrauchten, beschädigten oder unbeschädigten Batterien
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Frankreich und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von gebrauchten, beschädigten oder unbeschädigten Batterien
Kundmachung BGBl. Nr. 92/1995× zu ADR - Vereinbarungen gem. Rn. 2010 und 10 602

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Vereinbarungen gem. Rn. 2010 und 10 602 neu