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BGBl. Nr. 99/1995

kundgemacht 09.02.1995
99. Verordnung: Registrierung von Verträgen über die Vermehrung von Saatgut in Drittländern
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Registrierung von Verträgen über die Vermehrung von Saatgut in Drittländern
Kundmachung BGBl. Nr. 99/1995× zu Registrierung von Verträgen über die Vermehrung von Saatgut