Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 108/1996

kundgemacht 07.03.1996
108. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 ADR betreffend die Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9, Ziff. 8
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 ADR betreffend die Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9, Ziff. 8
Kundmachung BGBl. Nr. 108/1996× zu ADR - Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9 Ziff. 8

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9 Ziff. 8 neu