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BGBl. Nr. 126/1996

kundgemacht 15.03.1996
126. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde von Ungarn nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Dekafluorbutan
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde von Ungarn nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Dekafluorbutan
Kundmachung BGBl. Nr. 126/1996× zu ADR - Beförderung von Dekafluorbutan

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Dekafluorbutan neu