BGBl. Nr. 127/1996
127. Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE samt Finanzprotokoll nach Art. 13 des Übereinkommens und Vorbehalt der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN ÜBER VERGLEICHS- UND SCHIEDSVERFAHREN INNERHALB DER KSZE
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
Artikel 12
Arbeitssprachen
Die Verfahrensordnung des Gerichtshofs legt Regeln für die Verwendung der Sprachen fest.