BGBl. Nr. 127/1996
127. Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE samt Finanzprotokoll nach Art. 13 des Übereinkommens und Vorbehalt der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN ÜBER VERGLEICHS- UND SCHIEDSVERFAHREN INNERHALB DER KSZE
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 34neu
Artikel 34
Vorbehalte
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig, sofern sie darin nicht ausdrücklich zugelassen sind.