BGBl. Nr. 199/1996
199. Kundmachung: Zugelassene Stellen für die sicherheitstechnische Prüfung von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten der zugelassenen Stellen für die sicherheitstechnische Prüfung von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen
Änderungen durch diese Kundmachung
Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV)
1
Anl. 5geändert
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