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BGBl. Nr. 214/1996

kundgemacht 09.05.1996 RIS↗
214. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Rumäniens über die Aufhebung bestehender Wirtschaftsabkommen
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Rumäniens über die Aufhebung bestehender Wirtschaftsabkommen
Kundmachung BGBl. Nr. 214/1996× zu Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung - Aufhebung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung - Aufhebung neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 214/1996 Art. 2↗RIS↗

Artikel 2

  1. Absatz eins,Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Außerkraftsetzung des Zahlungsabkommens vom 12. Juli 1950 und dem Übergang zum Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung vom 11. April 1973 *1).
  2. Absatz 2,Abkommen über die industrielle, wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien vom 20. Februar 1968.

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 283 aus 1973,.