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BGBl. Nr. 214/1996

kundgemacht 09.05.1996 RIS↗
214. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Rumäniens über die Aufhebung bestehender Wirtschaftsabkommen
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Rumäniens über die Aufhebung bestehender Wirtschaftsabkommen
Kundmachung BGBl. Nr. 214/1996× zu Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung - Aufhebung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung - Aufhebung neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 214/1996 Art. 3↗RIS↗

Artikel 3

Dieses Abkommen tritt mit 1. Jänner 1995 unter der Bedingung in Kraft, daß beide Seiten einander das Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen mitgeteilt haben.

Geschehen zu Bukarest, am 30. September 1994, in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und rumänischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.