BGBl. Nr. 214/1996
214. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Rumäniens über die Aufhebung bestehender Wirtschaftsabkommen
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Rumäniens über die Aufhebung bestehender Wirtschaftsabkommen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Dieses Abkommen tritt mit 1. Jänner 1995 unter der Bedingung in Kraft, daß beide Seiten einander das Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen mitgeteilt haben.
Geschehen zu Bukarest, am 30. September 1994, in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und rumänischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.