BGBl. Nr. 220/1996
220. Verordnung: Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes für die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes für die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes
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§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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