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BGBl. Nr. 220/1996

kundgemacht 14.05.1996
220. Verordnung: Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes für die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes für die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Kundmachung BGBl. Nr. 220/1996× zu Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes neu