BGBl. Nr. 228/1996
228. Vereinbarung zwischen den für das ADR zuständigen Behörden Polens, Italiens sowie der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Ausnahme bestimmter Verpackungen vom Falltest gemäß Rn. 3552 (2)
VEREINBARUNG zwischen den für das ADR zuständigen Behörden Polens, Italiens sowie der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Ausnahme bestimmter Verpackungen vom Falltest gemäß Rn. 3552 (2)
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Ausnahme best. Verpackungen vom Falltest
neu
Art. 1neu
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