BGBl. Nr. 233/1996
233. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Frankreichs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10 602 ADR betreffend die Bauweise des zylindrischen Teils des Tanks sowie der Böden und Deckel
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Frankreichs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10 602 ADR betreffend die Bauweise des zylindrischen Teils des Tanks sowie der Böden und Deckel
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Bauweise des zylindrischen Teils des Tanks
neu
Art. 1neu
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