BGBl. Nr. 245/1996
245. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und den für das ADR zuständigen Behörden von Belgien und der Slowakischen Republik gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Stoffen der Klasse 2 Ziffer 1a in Stahlzylindern
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und den für das ADR zuständigen Behörden von Belgien und der Slowakischen Republik gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Stoffen der Klasse 2 Ziffer 1a in Stahlzylindern
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR – Beförderung von Stoffen der Klasse 2 Ziffer 1a in Stahlzylindern
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Art. 1neu
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