BGBl. Nr. 246/1996
246. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Niederlande und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Mischungen aus Pikrinsäure und Glycol (Trinitrophenol)
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Niederlande und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Mischungen aus Pikrinsäure und Glycol (Trinitrophenol)
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR – Beförderung von Mischungen aus Pikrinsäure und Glycol (Trinitrophenol)
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Art. 1neu
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