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BGBl. Nr. 25/1996

kundgemacht 18.01.1996
25. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen betreffend das Vorbereitungstreffen für das siebente Vertragsparteientreffen zum Montrealer Protokoll, 28. November bis 1. Dezember 1995; die Festveranstaltung aus Anlaß des zehnten Jahrestages der Wiener Konvention, 4. Dezember 1995; das erste Treffen des Büros der Wiener Konvention und das zweite Treffen des Büros des Montrealer Protokolls, 4. Dezember 1995; und das siebente Treffen der Vertragsparteien zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, 5. bis 7. Dezember 1995, welche in Wien, Österreich, abgehalten werden
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen betreffend das Vorbereitungstreffen für das siebente Vertragsparteientreffen zum Montrealer Protokoll, 28. November bis 1. Dezember 1995; die Festveranstaltung aus Anlaß des zehnten Jahrestages der Wiener Konvention, 4. Dezember 1995; das erste Treffen des Büros der Wiener Konvention und das zweite Treffen des Büros des Montrealer Protokolls, 4. Dezember 1995; und das siebente Treffen der Vertragsparteien zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, 5. bis 7. Dezember 1995, welche in Wien, Österreich, abgehalten werden
Kundmachung BGBl. Nr. 25/1996× zu Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNO)

Änderungen durch diese Kundmachung

Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNO) neu