BGBl. Nr. 307/1996
307. Kundmachung: Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Gesandtschaft in Teheran und dem Iranischen Außenministerium über den gegenseitigen Warenverkehr
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Gesandtschaft in Teheran und dem Iranischen Außenministerium über den gegenseitigen Warenverkehr
Änderungen durch diese Kundmachung
Gegenseitiger Warenverkehr - Kündigung des Notenwechsels
neu
Art. 1neu
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