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BGBl. Nr. 307/1996

kundgemacht 05.07.1996
307. Kundmachung: Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Gesandtschaft in Teheran und dem Iranischen Außenministerium über den gegenseitigen Warenverkehr
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Gesandtschaft in Teheran und dem Iranischen Außenministerium über den gegenseitigen Warenverkehr
Kundmachung BGBl. Nr. 307/1996× zu Gegenseitiger Warenverkehr - Kündigung des Notenwechsels

Änderungen durch diese Kundmachung

Gegenseitiger Warenverkehr - Kündigung des Notenwechsels neu