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BGBl. Nr. 309/1996

kundgemacht 05.07.1996 RIS↗
309. Kundmachung: Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens
Kundmachung BGBl. Nr. 309/1996× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Zahlungs- und Warenaustauschabkommen - Kündigung neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 06.07.1996 · idF BGBl. Nr. 309/1996 Art. 1↗RIS↗

Der Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem Brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens Bundesgesetzblatt Nr. 101 aus 1958,) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt.