BGBl. Nr. 309/1996
309. Kundmachung: Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens
Änderungen durch diese Kundmachung
Zahlungs- und Warenaustauschabkommen
aufgehoben
Art. 6aufgehoben
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