Energiewesen
BGBl. Nr. 312/1996
312. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische, technologische Zusammenarbeit
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5
Die Vertragsparteien erklären ihre Bereitschaft in folgenden Bereichen der Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Projekten einschließlich der Einbindung in die transeuropäischen Netze sowie der Verwirklichung von Infrastrukturprojekten besonderes Interesse zu widmen:
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungWasserwirtschaft
- StrichaufzählungTelekommunikation
- StrichaufzählungEisenbahn
- StrichaufzählungLuftfahrt
- StrichaufzählungSchiffahrt
- StrichaufzählungStraßenbau
- StrichaufzählungStraßenverkehr
- Strichaufzählungkombinierter Verkehr