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BGBl. Nr. 325/1996

kundgemacht 09.07.1996
325. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Tschechischen Republik gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Stoffen der Klasse 2 Ziffer 1a) in Stahlzylindern
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Tschechischen Republik gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Stoffen der Klasse 2 Ziffer 1a) in Stahlzylindern
Kundmachung BGBl. Nr. 325/1996× zu ADR – Beförderung von Stoffen der Kl. 2 Z 1a in Stahlzylindern

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR – Beförderung von Stoffen der Kl. 2 Z 1a in Stahlzylindern neu