BGBl. Nr. 33/1996
33. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen gegen die „Bundesrepublik Jugoslawien“ (Serbien und Montenegro)
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen gegen die „Bundesrepublik Jugoslawien“ (Serbien und Montenegro) aufgehoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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