BGBl. Nr. 359/1996
359. Verordnung: Nichteintragung eines oder mehrerer Bestandteile in die für die Kennzeichnung kosmetischer Mittel vorgesehene Liste
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz über die Nichteintragung eines oder mehrerer Bestandteile in die für die Kennzeichnung kosmetischer Mittel vorgesehene Liste
Änderungen durch diese Kundmachung
Nichteintragung in Liste für Kennzeichnung kosmetischer Mittel
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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Anl. 1neu
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