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BGBl. Nr. 359/1996

kundgemacht 23.07.1996
359. Verordnung: Nichteintragung eines oder mehrerer Bestandteile in die für die Kennzeichnung kosmetischer Mittel vorgesehene Liste
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz über die Nichteintragung eines oder mehrerer Bestandteile in die für die Kennzeichnung kosmetischer Mittel vorgesehene Liste
Kundmachung BGBl. Nr. 359/1996× zu Nichteintragung in Liste für Kennzeichnung kosmetischer Mittel

Änderungen durch diese Kundmachung

Nichteintragung in Liste für Kennzeichnung kosmetischer Mittel neu