BGBl. Nr. 360/1996
360. Kundmachung: Aufhebung der §§ 3, 5, 5a und 5c der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von bestimmten Warenresten durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Aufhebung der §§ 3, 5, 5a und 5c der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von bestimmten Warenresten durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und Warenresten (VerpackVO)
aufgehoben
§ 3aufgehoben
lädt …
§ 5aufgehoben
lädt …
§ 5aaufgehoben
lädt …
§ 5caufgehoben
lädt …