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BGBl. Nr. 360/1996

kundgemacht 23.07.1996
360. Kundmachung: Aufhebung der §§ 3, 5, 5a und 5c der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von bestimmten Warenresten durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Aufhebung der §§ 3, 5, 5a und 5c der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von bestimmten Warenresten durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 360/1996× zu VerpackVO

Änderungen durch diese Kundmachung

Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und Warenresten (VerpackVO) aufgehoben