Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 367/1996

kundgemacht 23.07.1996 RIS↗
367. Beschluß des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften
Beschluß des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften
Kundmachung BGBl. Nr. 367/1996× zu Beschluss des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (94/728/EG, Euratom)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Beschluss des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (94/728/EG, Euratom) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.07.1996 · idF BGBl. Nr. 367/1996 Art. 1↗RIS↗

Artikel 1

Den Gemeinschaften werden zur Finanzierung ihres Haushalts, nach Maßgabe der folgenden Artikel Eigenmittel zugewiesen. Der Haushalt der Gemeinschaften wird, unbeschadet der sonstigen Einnahmen, vollständig aus Eigenmitteln der Gemeinschaften finanziert.