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BGBl. Nr. 36/1996

kundgemacht 26.01.1996
36. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, ergänzt wird
Kundmachung BGBl. Nr. 36/1996× zu Festsetzung der repräsentativen Erträge für bestimmte Produkte

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung der repräsentativen Erträge für bestimmte Produkte 1