BGBl. Nr. 36/1996
36. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, ergänzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung der repräsentativen Erträge für bestimmte Produkte
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§ 2aneu
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