BGBl. Nr. 378/1996
378. Bundesgesetz: Änderung des Ärztegesetzes 1984 und Ausbildungsvorbehaltsgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesens geregelt sind, hiezu nicht berechtigten Einrichtungen untersagt wird (Ausbildungsvorbehaltsgesetz), erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausbildungsvorbehaltsgesetz
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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