BGBl. Nr. 444/1996
444. Kundmachung: Aufhebung der Wortfolge „in einem Umkreis von 200 m“ in der Z 2 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufhebung der Wortfolge „in einem Umkreis von 200 m“ in der Z 2 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis vom 1. Dezember 1992 über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von St. Gotthard im Mühlkreis
neu
Art. 1neu
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