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BGBl. Nr. 464/1996

kundgemacht 30.08.1996
464. Verordnung: Vornahme allgemeiner Maßnahmen der Zollaufsicht durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Vornahme allgemeiner Maßnahmen der Zollaufsicht durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
Kundmachung BGBl. Nr. 464/1996× zu Zollaufsicht durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

Änderungen durch diese Kundmachung

Zollaufsicht durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes neu