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BGBl. Nr. 469/1996

kundgemacht 06.09.1996
469. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Kundmachung BGBl. Nr. 469/1996× zu Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Änderungen durch diese Kundmachung

Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung 1