BGBl. Nr. 475/1996
475. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. Nr. 409/1996.
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit (Polen)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
Die Vertragsparteien werden im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften um die Fortsetzung, harmonische Weiterentwicklung und Ausweitung der bilateralen wirtschaftlichen, technischen und technologischen Zusammenarbeit bemüht sein.