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BGBl. Nr. 475/1996

kundgemacht 06.09.1996 RIS↗
475. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. Nr. 409/1996.
Kundmachung BGBl. Nr. 475/1996× zu Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit (Polen)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit (Polen) neu § 0↗RIS↗
Art. 15neu
in Kraft ab 01.08.1996 · idF BGBl. Nr. 475/1996 Art. 15↗RIS↗

Artikel 15

Die Vertragsparteien stimmen überein, daß auf Grundlage des vorliegenden Abkommens einzelne Bereiche der wirtschaftlichen, technischen und technologischen Zusammenarbeit durch eigene Abkommen geregelt werden können.